US-Angriff auf Venezuela: Bundesregierung muss Völkerrechtsbruch klar benennen – und Konsequenzen ziehen Schötz: „Entführungen von Staatschefs und Bombardierungen sind Staatsterror – doppelten Maßstab beenden.“
Berlin, 3. Januar 2026. Zu den gemeldeten US-Luftangriffen auf Ziele in Venezuela und der von US-Präsident Donald Trump behaupteten Gefangennahme und Ausfliegung von Präsident Nicolás Maduro und Cilia Flores erklärt Evelyn Schötz, Mitglied des Deutschen Bundestages (Die Linke):
„Was derzeit aus Venezuela berichtet wird, ist ein dramatischer Tabubruch: Luftangriffe auf ein souveränes Land und die behauptete Verschleppung eines amtierenden Präsidenten wären – sollte sich das bestätigen – ein eklatanter Verstoß gegen die UN-Charta und das Gewaltverbot. Eine solche Politik ist nichts anderes als Staatsterrorismus.
Gerade weil wir als Linke die Lage in Venezuela nicht verklären: Kritik an Regierungspolitik, Repression oder demokratischen Defiziten kann notwendig sein. Aber Kritik rechtfertigt niemals Bomben, Entführungen und Regime-Change. Wer internationale Regeln nur dann gelten lässt, wenn es geopolitisch passt, sägt am Fundament des Völkerrechts.“
Nach Medienberichten wurden in der Nacht auf Samstag Ziele in und um Caracas getroffen; zugleich fordern venezolanische Stellen ein Lebenszeichen Maduros, während Trumps Darstellung bislang nicht unabhängig vollständig verifiziert ist.
Schötz weiter:
„Wir dürfen nicht wieder in das alte Muster verfallen: Erst wird ein Land jahrelang wirtschaftlich erdrosselt, politisch dämonisiert und isoliert – und am Ende wird militärische Eskalation als ‘Lösung’ verkauft, wenn es doch eigentlich nur um die Bodenschätze, in dem Fall die großen Ölreserven geht. Genau diese Logik kritisieren auch Stimmen aus der internationalen Debatte: Wer Sanktionen und Destabilisierung ausblendet oder verharmlost, landet schnell bei einer verkürzten Erzählung, die Interventionen legitimiert – und Solidarität schwächt.“
Forderungen an die Bundesregierung:
Sofortige, unmissverständliche Verurteilung der US-Angriffe und jeder Form der Verschleppung politischer Führungspersonen.
Klare Konsequenzen statt doppelter Standards: Wenn Deutschland Sanktionen mit dem Bruch des Völkerrechts begründet, dann müssen auch gegen die politisch Verantwortlichen der US-Seite gezielte Maßnahmen geprüft werden.
UN-Initiative jetzt: Die Bundesregierung soll umgehend eine Verurteilung in der UN-Generalversammlung anstoßen – notfalls über das Verfahren „Uniting for Peace“ (Resolution 377(V)), wenn der Sicherheitsrat blockiert ist.
Deeskalation und Schutz der Zivilbevölkerung müssen oberste Priorität haben – statt weiterer Drohkulissen, Sanktionseskalation und Aufrüstung in der Region.
„Wer Putin wegen völkerrechtswidriger Gewalt isolieren will, kann zu Trump nicht schweigen, wenn die USA dasselbe Prinzip mit Füßen treten. Völkerrecht gilt universell – oder es gilt am Ende gar nicht“, so Schötz.

